Verhaltenstherapie
Was ist Verhaltenstherapie?
Die Verhaltenstherapie gehört zu den Richtlinienverfahren in der Psychotherapie. Sie bietet eine Möglichkeit zur Behandlung verschiedener psychischer Erkrankungen. In der Verhaltenstherapie wird am konkreten Verhalten z.B. mit Hilfe von Verhaltensanalysen und auch praktischen Übungen gearbeitet. Im Fokus der Therapie steht das Hier und Jetzt, das in Verbindung zur persönlichen Lebensgeschichte gesetzt wird. Auch therapeutische Hausaufgaben gehören dazu, denn Therapie geschieht oft zwischen den eigentlichen Sitzungen.
Welche Erkrankungen können behandelt werden?
Ich setze Verhaltenstherapie in der Praxis u.a. bei folgenden psychischen Erkrankungen ein:
Depressionen, Burnout und manisch – depressive (bipolare) Störungen
Angsterkrankungen und Phobien
Zwangserkrankungen
Suchterkrankungen
Persönlichkeitsstörungen
Anpassungs- und Belastungsstörungen
chronische Erschöpfungszustände
somatoforme Störungen z.B. Schmerzstörungen
posttraumatische Belastungsstörungen
dissoziative Störungen
Für wen ist Verhaltenstherapie geeignet?
Ich bin als Psychologische Psychotherapeutin in der Privatpraxis tätig. Daher kann ich nicht direkt mit den Kassen abrechnen.
In begründeten Einzelfällen kann ein Teil der Kosten über die Kostenerstattung erstattet werden. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an mich oder an Ihre Krankenkasse.
Somit können neben Privat- und Beihilfeversicherten und Selbstzahlern im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens auch gesetzlich versicherte Patienten behandelt werden. Das gilt ausschließlich für psychotherapeutische Leistungen.
Alle anderen Angebote wie pferdegestützte Therapie, Psychoonkologie, Onlinetherapie, Beratung und Coaching werden nicht von den Kassen übernommen und stellen somit finanzielle Eigenleistungen dar.
Kosten der Behandlung?
Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für die Therapie werden bei Bestehen einer Indikation (also einer Diagnose) in der Regel von den privaten Kassen (je nach Vertrag) und der Beihilfe oder im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (bei gesetzlich Versicherten) übernommen.
Wenn bei Ihnen eine psychische Erkrankung vorliegt, z.B. eine Depression, dann übernehmen die Kassen unter bestimmtenVoraussetzungen die Kosten. Dazu muss jedoch im Vorfeld ein Antrag gestellt werden.
Wenn bei Ihnen keine psychische Erkrankung vorliegt, Sie jedoch Beratungsbedarf haben, z.B. hinsichtlich eines einschneidenden Lebensereignisses oder ihrer Lebensgestaltung, dann kommen die Kassen als Kostenträger nicht in Frage. Das Gleiche gilt für die Pferdegestützte Therapie und Coaching und für die psychoonkologische Beratung sowie für die Onlinetherapie. Diese Leistungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Die genauen Kosten für Selbstzahler klären wir im Erstgespräch.